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Nochmal Copyright von Bildern
(zu alt für eine Antwort)
Hannelore Goos
2007-06-26 14:26:29 UTC
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Wenn ich jetzt Fotokopien habe von ein Buch aus dem 17.
Jahrhundert, das Buch selber nicht besitze, die Fotokopien
jedoch von einem Bibliothekdienst bekam, (kaufte), darf ich die
dann ohne Weiteres (außer Quellenangabe) in einer
Veröffentlichung benutzen?
Gilt das auch für selbst gemacht Fotokopien eines mehr als 100 Jahre alten
aus einer Bücherei geliehenen Buchs?
--
Hannelore Goos
http://www.sonnenastro.de
http://www.neomarica.de
David Kastrup
2007-06-26 14:32:44 UTC
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Post by Hannelore Goos
Wenn ich jetzt Fotokopien habe von ein Buch aus dem 17.
Jahrhundert, das Buch selber nicht besitze, die Fotokopien jedoch
von einem Bibliothekdienst bekam, (kaufte), darf ich die dann ohne
Weiteres (außer Quellenangabe) in einer Veröffentlichung benutzen?
Wenn es sich nicht um die Memoiren eines Vampirs handelt (wobei die
Fragen nach dem Todesdatum und der Geschäfts-/Gerichtsfähigkeit
interessant werden könnten).
Post by Hannelore Goos
Gilt das auch für selbst gemacht Fotokopien eines mehr als 100 Jahre
alten aus einer Bücherei geliehenen Buchs?
Nicht ohne weiteres. 100 Jahre reichen tatsächlich nicht aus, um den
Ablauf der hier gültigen Zeitdauer "70 Jahre nach Tod des Autors" zu
garantieren.
--
David Kastrup
Hannelore Goos
2007-06-26 15:09:57 UTC
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Post by David Kastrup
Post by Hannelore Goos
Wenn ich jetzt Fotokopien habe von ein Buch aus dem 17.
Jahrhundert, das Buch selber nicht besitze, die Fotokopien jedoch
von einem Bibliothekdienst bekam, (kaufte), darf ich die dann ohne
Weiteres (außer Quellenangabe) in einer Veröffentlichung benutzen?
Wenn es sich nicht um die Memoiren eines Vampirs handelt (wobei die
Fragen nach dem Todesdatum und der Geschäfts-/Gerichtsfähigkeit
interessant werden könnten).
Post by Hannelore Goos
Gilt das auch für selbst gemacht Fotokopien eines mehr als 100 Jahre
alten aus einer Bücherei geliehenen Buchs?
Nicht ohne weiteres. 100 Jahre reichen tatsächlich nicht aus, um den
Ablauf der hier gültigen Zeitdauer "70 Jahre nach Tod des Autors" zu
garantieren.
Sorry, ich vergaß genau zu spezifizieren: Es handelt sich um Abbildungen in
diesen Büchern.Bei welchem Alter erlischt da das Copyright?
--
Hannelore Goos
http://www.sonnenastro.de
http://www.neomarica.de
Torben Anschau
2007-06-26 15:15:07 UTC
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Post by Hannelore Goos
Wenn ich jetzt Fotokopien habe von ein Buch aus dem 17.
Jahrhundert, das Buch selber nicht besitze, die Fotokopien
jedoch von einem Bibliothekdienst bekam, (kaufte), darf ich die
dann ohne Weiteres (außer Quellenangabe) in einer
Veröffentlichung benutzen?
Gilt das auch für selbst gemacht Fotokopien eines mehr als 100 Jahre alten
aus einer Bücherei geliehenen Buchs?
Es gibt eine eigene Urheberrechte-Gruppe im Usenet. Die würde ich Dir
empfehlen. Wenn schon pauschal beantworten lassen, dann wahrscheinlich
besser von Juristen oder Jurastudenten.
Hannelore Goos
2007-06-26 16:11:19 UTC
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Post by Torben Anschau
Es gibt eine eigene Urheberrechte-Gruppe im Usenet. Die würde ich Dir
empfehlen. Wenn schon pauschal beantworten lassen, dann wahrscheinlich
besser von Juristen oder Jurastudenten.
Danke. Wusste ich nicht. Meine Fragen sind dort jetzt schon gepostet.
--
Hannelore Goos
http://www.sonnenastro.de
http://www.neomarica.de
Joachim Händel
2007-06-27 06:05:35 UTC
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Post by Hannelore Goos
Meine Fragen sind dort jetzt schon gepostet.
Vielleicht könntetst Du hier aber bitte eine kurze Zusammenfassung der
Ergebnisse posten, weil dieses Thema für viele sicherlich interessant
und wichtig ist.

Cheers
Achim
Jörn Kobes
2007-06-28 10:03:18 UTC
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Post by Joachim Händel
Post by Hannelore Goos
Meine Fragen sind dort jetzt schon gepostet.
Vielleicht könntetst Du hier aber bitte eine kurze Zusammenfassung der
Ergebnisse posten, weil dieses Thema für viele sicherlich interessant
und wichtig ist.
Cheers
Achim
Und wie lautet die Adresse der Usenet-Group? Das würde mich
einmal interessieren, da ich mit ähnlichen Problemen zu kämpfen habe.

Viele Grüße
Jörn
Torben Anschau
2007-06-28 10:21:53 UTC
Permalink
Post by Joachim Händel
Post by Hannelore Goos
Meine Fragen sind dort jetzt schon gepostet.
Vielleicht könntetst Du hier aber bitte eine kurze Zusammenfassung der
Ergebnisse posten, weil dieses Thema für viele sicherlich interessant
und wichtig ist.
Cheers
Achim
Und wie lautet die Adresse der Usenet-Group? Das würde mich einmal
interessieren, da ich mit ähnlichen Problemen zu kämpfen habe.
de.soc.recht.marken+urheber
Viele Grüße
Jörn
Hannelore Goos
2007-06-30 15:58:35 UTC
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Post by Joachim Händel
Vielleicht könntetst Du hier aber bitte eine kurze Zusammenfassung der
Ergebnisse posten, weil dieses Thema für viele sicherlich interessant
und wichtig ist.
Bitte sehr:

In Deutschland ist das Urheberrecht an Personen gebunden. Es erlischt, wenn
der (oder die, also _alle_) Urheber 70 Jahre tot ist/sind. Das gilt auch
für Bilder.
Das bedeutet, dass Bilder aus Büchern, deren Urheber mehr als 70 Jahre tot
ist, in eigenen Publikationen verwendet werden können.
Reines Kopieren oder Fotografieren begründet keine Urheberschaft, "Reine
Reproduktionsfotografie erzeugt keinen Rechtsschutz." (Christopher
Creutzig).

Problematisch ist es bei Faksimiles. Bereits die Bearbeitung der Bilder
zwecks besserer drucktechnischer Wiedergabe kann ein neues Copyright
begründen. Hier ist die Rechtsprechung uneinheitlich und verlangt die
Einzelfallprüfung.

Zumindest habe ich das jetzt so verstanden, wer es noch genauer will, kann
den Thread ja in der Newsgroup nachlesen.
--
Hannelore Goos
http://www.sonnenastro.de
http://www.neomarica.de
Joachim Händel
2007-07-01 05:39:38 UTC
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Vielen Dank!

Cheers
Achim

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